Passend zu der bestehenden Ausnahmegenehmigung, der Nutzung eines Funkgerätes bzw. Mikrofons im Kraftfahrzeug, kam in der Zeitung „Heilbronner Stimme“ am 24.10.20 ein sehr interessanter Bericht über ein Urteil vom OLG Karlsruhe.
Was ist geschehen?: Während einer Autofahrt in strömenden Regen musste ein Autofahrer über mehrere Bedienungsschritte via Touchscreen sein Scheibenwischer einstellen. Dabei kam es zu einem Unfall. Der Autofahrer bekam ein Bußgeldbescheid weil er während der Fahrt ein elektronisches Gerät bedient hatte. Das örtliche Amtsgericht bestätigte den Bußgeldbescheid. Am Ende kam es vor den OLG Karlsruhe welche das Urteil des Amtsgerichts bekräftigte. 200 € und ein Monat Fahrverbot muss nun der Autofahrer „zahlen“ dafür, dass er sein Auto via Touchscreen verkehrssicher machen wollte.
Fazit: bei unserem Kraftfahrt Bundesamt tun sich künftig weitere Baustellen in Sachen Touchscreen, mit Bedienungs- und Ablenkungspotential im KFZ auf. Weitere Informationen zu dieses Thema finden Sie im Internet.
Quelle: Württemberg-Rundspruch (WRS)