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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 5. Dezember 2016 auf eine "Kleine Anfrage" zum Thema "Elektromagnetische Verträglichkeit" geantwortet, die die Bundestagsfraktion "DIE LINKE" am 16. November 2016 eingebracht hatte (siehe auch).

In der Antwort des Ministeriums heißt es u.a.:

    "Die Bundesregierung räumt ein, dass es immer wieder vorkommt, dass elektronische Betriebsmittel elektromagnetische Störungen verursachen, auch wenn diese den gesetzlichen Vorgaben zur elektromagnetischen Verträglichkeit entsprechen. Dies ist kaum zu vermeiden. Ein Rechtsanspruch auf ein störungsfreies elektromagnetisches Umfeld besteht nicht. Allerdings geht die Bundesregierung nicht von einer zunehmenden Problematik [...] aus.

    Die Bundesnetzagentur verzeichnet trotz der immer weiteren Verbreitung von elektronischen Betriebsmitteln in den Haushalten keine Zunahme der Störungsmeldungen. Die Zahlen sind vielmehr rückläufig [...]"

Im Jahre 2016 gab es nach Angaben des Ministeriums insgesamt 5817 Störungsmeldungen (Stand: 22.11.16); im Vorjahr waren es 6591, im Jahre 2000 16778 Meldungen. In dem Zeitraum Januar 2000 bis November 2016 sei man 154.006 Störungsmeldungen nachgegangen.

Bezogen auf den Amateurfunk als Störsenke seien im Jahre 2016 (bis 24.11.16) 278 Störfälle im Frequenzbereich bis 30 MHz und 141 Störfälle im Bereich oberhalb 30 MHz gemeldet worden (zum Vergleich: Im Vorjahr waren es 325/201 Fälle, im Jahre 2000 255/422 Fälle).

Zur Zahl der Fälle, in denen Hersteller oder Betreiber einer Störungsquelle die Zusammenarbeit mit der BNetzA verweigert haben, liegen dem Ministerium eigener Aussage zufolge "keine Angaben vor". Auch zu den Fragen, wie oft Eigenerklärungen der Hersteller zu Produkten, "die nicht oder nicht vollständig über harmonisierte Normen in Verkehr gebracht worden sind", durch die BNetzA auf Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen des EMVG geprüft worden sind, und bei wie vielen geprüften Geräten sich eine Abweichung von diesen Anforderungen gezeigt habe, antwortete das Ministerium, ihm lägen dazu "keine entsprechenden Erkenntnisse" vor.

Der Wortlaut der vollständigen Antwort des BMWi kann im Internet unter http://tinyurl.com/hx4ssyp heruntergeladen werden.

(Quelle: funkmagazin)

 

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