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Zahlung der Mitgliedsbeiträge

Auf der Grundlage der Vereinssatzung, § 6, werden monatlichen Beiträge zur Sicherung der Mietzahlungen für die Vereinsräume erhoben.


1. Der Mitgliedsbeitrag wird auf das Konto der XXXXXXXXXX unter der 

Kontoinhaber:. ....Funkzentrum In Media e. V
Konto-Nr. ............ xxxxxxx
BLZ ......................xxxxxxx
Zahlungsgrund: FuZ "eigenes Rufzeichen"  Monat/Jahr (z.B. FuZ DL1ABC 08/05)

1x monatlich oder 2x (je 1xhalb-) jährlich eingezahlt (Überweisung wäre wünschenswert).
Begründete Ausnahmen werden nach Absprache zugelassen (s.a. Pkt 7.-11.) .

2. Gäste und zeitweilige Mitglieder bezahlen auf der Basis eines Monatsbetrages von 10,- €  bzw. pro einzelner Tag 1,- €.

3. Diese Beitragspflicht entsteht, wenn der Antragsteller vor der Mitgliederversammlung FuZ In Media e.V. seinen Willen erklärt, mitzumachen und diese Regeln nachweislich zur Kenntnis nimmt und akzeptiert. Dieses geschieht dadurch, dass dem Antragsteller die Beitragsordnung ausgehändigt wird und er den Erhalt quittiert. Er erwirbt dadurch den Status eines ordentlichen Mitgliedes (s.a. Satzung § 4).

4. Ordentliche Mitglieder besitzen alle Rechte und Pflichten, die aus der Vereinstätigkeit erwachsen.

5. Jedes ordentliche Mitglied besitzt das volle Stimmrecht, d.h.
Stimmrechtsanteil = Summe d. anwesenden ord. Mitglieder : Anzahl d. anwesenden ord. Mitglieder
Es gilt die einfache Mehrheit.

6. Gäste und zeitweilige Mitglieder haben das Recht zur Meinungsäußerung, besitzen aber kein Stimmrecht.

7. Wenn durch Monatszahler 2 Monate unbegründet nicht gezahlt wird, gibt es eine Erinnerung (Mahnung) .
Wenn Halbjahrzahler 1 Monat nach Ablauf des pflichtigen Halbjahres nicht gezahlt haben, gibt es eine Mahnung.
Wenn Jahreszahler 1 Monat nach Ablauf des pflichtigen Jahres nicht gezahlt haben, gibt es eine Mahnung.

8. Wenn im 3. Monat nach Ablauf der regelmäßigen Zahlungsfrist unbegründet wiederum nicht gezahlt (nachgezahlt) wird, endet mit Ablauf des Monats die ordentliche Mitwirkung und Beteiligung am FuZ In Media e.V. .
Je nach Sachlage und eigenem Willen erhält derjenige den Status eines Gastes oder zeitweiligen Mitgliedes.

9. Die Nichtteilnahme an der Mitgliederversammlung oder anderen Veranstaltungen des FuZ In Media e.V. werden als Verhinderungsgrund für Zahlungen nur einmal akzeptiert.

10. Wenn man mehr als drei Monate nach Ablauf der regelmäßigen Zahlungsfrist begründet zahlungsunfähig war und es abzusehen ist, dass innerhalb der nächsten 2 Monate keine Zahlungen erfolgen können, ist man mit Ablauf des 3. Monats an der ordentlichen Mitwirkung und Beteiligung im FuZ In Media e.V. ausgeschlossen.
Je nach Sachlage und eigenem Willen erhält derjenige den Status eines Gastes oder zeitweiligen Mitgliedes.

11. Ausnahmen von diesen Regelungen können nur von der Mitgliederversammlung FuZ In Media e.V. beschlossen werden.

12. Diese Regelungen gelten in der abgeänderten Fassung vom 24.04.2010 bis auf Widerruf durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung des FuZ In Media e.V.

 

 

 

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