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Die Bundesnetzagentur (BnetzA) gestattet ab 21. Dezember 2016 im Rahmen einer Duldung Amateurfunkbetrieb im 60-Meter-Band im Frequenzbereich 5351,5 bis 5366,5 kHz auf sekundärer Basis.

Der Frequenzbereich darf nur von Inhabern der Amateurfunk-Zeugnisklasse A genutzt werden. Die max. zulässige Strahlungsleistung beträgt 15 Watt EIRP; die Bandbreite einer Aussendung darf 2,7 kHz nicht überschreiten.

siehe auch

Die Behörde setzt damit einen Beschluss der ITU-Weltfunkkonferenz 2015 um. Die Duldung erfolgt im Vorgriff auf eine spätere entsprechende Änderung der Frequenzverordnung und der Amateurfunkverordnung.

Der Wortlaut der Duldung kann als Amtsblatt-Mitteilung 1699/2016 im Internet unter http://is.gd/Gunhb3 heruntergeladen werden.

Darüber hinaus wurde die Duldung zur Nutzung des 6-Meter-Bandes, die Ende 2016 ausgelaufen wäre, bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.

(funkmagazin)

 

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