Mit der Verfügung Nr. 45/2025 (Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz, 149,11875 MHz für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten) gilt für Nutzer des beliebten auch als Freenet bekannten, Funkdienstes unter anderem Folgendes:
Es ist nur der Betrieb von Handsprechfunkgeräten gestattet, die über eine netzunabhängige Stromversorgung verfügen und so konstruiert sind, dass sie von einer Person transportiert und in einer Hand bedient werden können. Damit ist der Betrieb ortsfester Funkstellen bzw. der als Mobilgeräte erhältlichen Funkanlagen nicht (mehr) gestattet.
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