Gemäß Amtsblatt 8/2024 der Bundesnetzagentur, Vfg Nr. 52/2024 [5], wurde am 24.April 2024 eine Allgemeinverfügung bezüglich eines Vertriebsverbotes für ein Gerät erlassen. Bei diesem Gerät handelt es sich um das Funkgerät Modell:
Gemäß Amtsblatt 8/2024 der Bundesnetzagentur, Vfg Nr. 52/2024 [5], wurde am 24.April 2024 eine Allgemeinverfügung bezüglich eines Vertriebsverbotes für ein Gerät erlassen. Bei diesem Gerät handelt es sich um das Funkgerät Modell:
VHF-Aurora:
144 MHz E-Skip
in Europa:
70 MHz E-Skip
in Europa:
50 MHz E-Skip
in Europa:
solare
Röntgenstrahlung
Erdmagnetfeld