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In der Mitteilung 34/2016 hat die Bundesnetzagentur erneut die gewohnten Regelungen zur Nutzung des 6-m-Bandes in Kraft gesetzt, die auch im Jahr 2015 durch den Amateurfunkdienst genutzt werden durften.

Die wichtigsten Parameter betreffen die Verwendung von auf 25 W ERP (Strahlungsleistung) auf jetzt wieder 25 W PEP (Senderausgangsleistung) und die fortgesetzte Nutzung eines erweiterten Frequenzbereichs ab 50,030 MHz. Auch andere Festlegungen, nämlich „alle Sendearten, maximale Bandbreite der Aussendungen 12 kHz, nur horizontal polarisierte Antenne“, werden mit der jetzigen Befristung – bis Ende 2016 – verlängert.

Auf die Abgabe einer Betriebsmeldung zur Nutzung des 50-MHz-Frequenzbereichs sowie auf die jederzeitige telefonische Erreichbarkeit der Amateurfunkstelle während des Sendebetriebs wird bis auf weiteres verzichtet. Fernbedient erzeugte Aussendungen und Contestbetrieb sind nicht gestattet. Weitere Festlegungen betreffen u.a. die Logbuchführung. Diese Aufzeichnungen müssen Datum, Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennenrichtung, das Rufzeichen der Gegenstation und die Unterschrift des Rufzeicheninhabers enthalten. Diese neue Mitteilung ist auf der Webseite der BNetzA im Sachbereich „Verfügungen und Mitteilungen“ veröffentlicht (http://tinyurl.com/j4mvuzp). Dazu passend hat das DARC-Referat für VHF/UHF/SHF den aktualisierten 6-m-Bandplan online gestellt: http://www.darc.de/referate/vus/bandplaene .

BNetzA-Mitteilung Nr. 34/2016

(Quelle: DARC)

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