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Wie vielen Zuhörern der Rundspruchsendungen am Samstag und Sonntag bekannt ist, kommt es seit längerer Zeit spätestens beim Bestätigungsverkehr zu teils massiven mutwilligen Störungen. Einen bisherigen Höhepunkt fanden diese Ereignisse zur Sonntagssendung am 3.1.2010 auf der Relaisfunkstelle DB0BRL: Unmittelbar vor Beginn der Rundspruchsendung kündigte ein Funkteilnehmer unter Nennung des z.Zt. nicht vergebenen Rufzeichens DM2OH an, diese Sendung "blockieren zu wollen, um ein Zeichen zu setzen, dass er die Ausgrenzung und Herabwürdigung seiner Person nicht länger duldet".

Als Folge war wie vorangekündigt, die Rundspruchsendung auf DB0BRL derart massiv gestört, dass diese nach ca. 10 min. abgebrochen wurde. Auf dem Relais DB0SP, wo die Aussendung selbst störungsfrei verlief, konnten wegen mutwilliger Störungen keine Nachfragen und Bestätigungsverkehr abgewickelt werden.

Als Konsequenz werden durch das Rundspruch-Team der Distrikte Berlin und Brandenburg ab sofort:

- Nur Rundspruchsendungen auf Relaisfunkstellen abgestrahlt, welche per Telefonanbindung bzw. Internetlivestream erreichbar sind, um eine ungestörte Aussendung sicherzustellen. Das sind derzeit die Relaisfunkstellen DB0BER (438,825 MHz), DB0SP (145,600 MHz, 439,425 MHz) und DB0ZEH (439,100 MHz). Leider fallen somit im Berliner Umfeld alle Rundspruchsendungen auf denjenigen Relaisfunkstellen aus, welche nur über Funk erreichbar sind.


- Sollte eine Relaisfunkstelle mit Telefon- bzw. Internetanbindung z.B. wegen technischer Defekte, Umbauarbeiten usw. zum Zeitpunkt der Rundspruchsendung nicht erreichbar sein, fällt hier entsprechend die gesamte Rundspruchsendung aus. Dies hätte ggfs. die Konsequenz, dass die Rundspruchsendungen im Berliner Raum teilweise nur noch im Internet auf www.bb-rundspruch.de mitverfolgt werden können.

- Nachfragen zum Inhalt der Rundspruchsendungen und der Bestätigungsverkehr fallen im Berliner Raum gänzlich weg, um den mutwilligen Störungen keine Betätigungsgrundlage zu geben.


Vorgenannte Punkte müssen bedauerlicherweise solange praktiziert werden, bis die für den Amateurfunk zuständige Bundesnetzagentur zeitnah wirksame Maßnahmen zwecks dauerhafter Störungsbeseitigung ergreift. In diesem Zusammenhang erwähnte der Benutzer des z.Zt. nicht vergebenen Rufzeichens DM2OH am 3.1.2010 auf DB0SP sinngemäß dass "die Behörde bisher nicht in der Lage gewesen sei, ihn am Funkbetrieb ohne gültiges Rufzeichen zu hindern".


Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Benutzung eines z.Zt. amtlich nicht vergebenen Rufzeichens seit April 2009 offenbar bisher ohne gesetzliche Sanktionen möglich ist.


Dass alle Rundspruchsendungen ein Allgemeingut sind, und

- somit evtl. persönliche Differenzen eines ehemaligen Rufzeicheninhabers mit einzelnen Rundspruch-Teammitgliedern und die evtl. daraus resultierenden mutwilligen Störungen

- sowohl die übrigen Rundspruch-Teammitglieder und die Zuhörerschaft angreifen und damit ein gelinde gesagt sozialfeindliches Verhalten eines ehemaligen Rufzeicheninhabers gegenüber der Allgemeinheit darstellen, dürfte wohl unstrittig sein.

(Quelle: BB-Rundspruch Nr. 1 der 1. Kalenderwoche 2Ø1Ø)
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