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Die Bundesnetzagentur hat am 24. November 2010 eine neue Allgemeinzuteilung für sog. "Short Range Devices" (SRD) veröffentlicht. Damit wurde der Beschluss 2010/368/EU der Europäischen Kommission in nationales Recht umgesetzt. Die Allgemeinzuteilung umfasst zwölf SRD-Frequenzbereiche. Dazu zählt auch der 70-cm-Bereich (433,050 bis 434,790 MHz), in dem unter anderem "Jedermann"-Handfunkgeräte mit einer Strahlungsleistung von 10 Milliwatt ERP arbeiten.

Für den 70-cm-Bereich gibt es keine speziellen Änderungen. Entfallen ist der bisherige allgemeine Hinweis, dass "die Reihenschaltung mehrerer Funkstrecken zum Zweck der Erhöhung der Reichweite (...) nicht erlaubt" ist.

Die neue Allgemeinzuteilung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Die in der alten Zuteilung enthaltene verkürzte Befristung für den 70-cm-Bereich bis Ende 2013 - die nahelegte, dass dieser Bereich "ausläuft" - ist in der neuen Allgemeinzuteilung nicht mehr enthalten.

Der volle Wortlaut der neuen Allgemeinzuteilung kann im Internet unter http://tinyurl.com/srd2010 abgerufen werden.

(Quelle: funkmagazin)



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