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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. März 2015 in ihrem Amtsblatt Nr. 5 eine neue Allgemeinzuteilung für die Funkanwendung "Freenet" veröffentlicht.

Die technischen Parameter für die "Freenet"-Nutzung (Kanäle, Frequenzen, Strahlungsleistung und Kanalraster) sind unverändert geblieben.

Nach wie vor ist die Nutzung im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb in Lagen oberhalb von 600 Metern nicht erlaubt.

Hinzugekommen ist ein Passus, der besagt, dass "die Frequenznutzung (...) nur im Zusammenhang mit der Aussendung von Nutzsignalen gestattet" ist. Geändert wurden außerdem einige Textpassagen, die auf den praktischen Betrieb keine Auswirkungen haben.

Die neue "Freenet"-Allgemeinzuteilung ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet.

Der volle Wortlaut der Allgemeinzuteilung ist im Internet unter http://downloads.bensons-funktechnik.de/Dies&Das/Amtsblattverfügung_5-2015_FreeNet.pdf zu finden.

(Quelle: funkmagazin)

 

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