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Die Praxis zeigt, dass Amateure im Ausland durch die CEPT-Lizenz nicht vollständig geschützt sind. Der reisende Funkamateur tut gut daran, sich vor einen Aufenthalt im Ausland im Detail genau über die dortigen Bestimmungen des Amateurfunks zu informieren. Selbstverständlich sich alle Vorgaben einzuhalten. Man kann sich jedoch nicht darauf verlassen, dass alle Behörden mit den einschlägigen Verordnungen und Gesetzen vertraut sind und die korrekte Auslegung dadurch sichergestellt ist. Dass das auch ein Europa der Fall sein kann, zeigte kürzlich der Fall eines deutschen Amateurs, der in Griechenland vorübergehend in Haft genommen wurde. CEPT alleine genügt unter Umständen nicht überall und in verschiedenen Staaten kann Amateurfunk zu Problemen mit Militärorganisationen führen. Aber auch in den Ländern, in denen Amateurfunk stark verbreitet ist, wie zum Beispiel der USA, kann man seit 9/11 nicht mehr in Ruhe funken. So ist ein Fall bekannt, in dem ein Amerikaner wegen Funkbetriebs in einem Park schlussendlich einen FBI-Besuch über sich ergehen lassen musste.

Eine gute Anlaufstelle für Auskünfte sind nationalen Amateurfunk Verbände, die zuständigen Lizenzbehörden oder auch Amateure vor Ort.

(Quelle: USKA)

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