logo

gez_pcDie Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer, die ab 1. Januar 2007 in Kraft tritt, kann zu finanziellen Mehrbelastungen für Vereine führen. Darauf macht die Aktion "Vereine in Not" aufmerksam.

Die meisten Privathaushalte müssen für solche Computer künftig keine zusätzlichen Gebühren zahlen, weil die Rechner meist als gebührenfreie "Zweitgeräte" behandelt werden. (Voraussetzung ist, dass im Haushalt bereits ein gebührenpflichtiges "Erstgerät" - meistens das Fernsehgerät - angemeldet ist.)

 

Anders sieht es aus, wenn ein internetfähiger Computer nicht auschließlich privat genutzt wird und auf einem Grundstück aufgestellt ist, auf dem bisher kein Radiogerät angemeldet war. Solche Geräte sind ab 1. Januar 2007 grundsätzlich gebührenpflichtig. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein internetfähiger Computer in einer separat gelegenen Vereinsgeschäftsstelle betrieben wird. Gleiches gilt auch für TV-taugliche Handys.

Auch Betreiber von automatischen Funkstellen (z.B. Sprach- und Datenfunk-Internetgateways) können von der Regelung betroffen sein, wenn die Funkstelle (bzw. der damit verbundene Computer) an einem externen Standort betrieben wird.

Nach Presseangaben können möglicherweise auch private Computer von Vereinsmitgliedern unter die Gebührenpflicht fallen, wenn damit Vereinsaufgaben erledigt werden. Diese Auslegung ist jedoch umstritten und bedarf einer rechtlichen Klärung.

Die monatliche Gebühr für internetfähige PCs sollte ursprünglich 17,03 Euro betragen. Nach Protesten aus der Bevölkerung haben sich die Ministerpräsidenten der Länder entschlossen, nur noch die sogenannte Grundgebühr von monatlich 5,52 Euro zu erheben. Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist der sogenannte Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

gezDie Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühr für internetfähige Computer ist zweifelhaft. Die "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" (VRGZ) hat gegen die Regelung Verfassungsbeschwerde erhoben.

Weitere Informationen zu diesem Problemkreis gibt es im Internet unter www.vereine-in-not.de.vu sowie unter http://herwig.shamrock.de/gez.htm - Die Homepage der VRGZ ist unter www.vrgz.org zu erreichen.

(Quelle: "Funkmagazin" und entnommen von www.amateurfunk.de)

© 2024 Funkzentrum In Media e. V.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.