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Österreichischer Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bekräftigt Schutzwürdigkeit des Funkfrequenzspektrums

Unter der Überschrift

"Störsignale durch Internet aus der Steckdose verstoßen gegen nationale und europäische Vorschriften"

informiert die österreichische Oberste Post- und Fernmeldebehörde (BMVIT) mit einer Pressemeldung [1] zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes betreffend Powerlinecommunication.
Vorausgegangen war eine VwGH-Teilentscheidung [2].

 

Der VwGH bestätigte ausdrücklich die von der PLC- Betreiberin heftig bekämpfte Ansicht der Behörde (BMVIT) der Schutz des Funkfrequenzspektrums müsse unbedingt und unabhängig von nachgewiesenen Störungen konkreter Anlagen gewährleistet sein. Die Entscheidung sei auch mit dem europäischen Recht vereinbar. Es kann damit nicht argumentiert werden, der Betrieb von PLC sei nun endgültig ohne Einschränkungen möglich und das BMVIT hätte eine falsche Entscheidung getroffen.

Durch die Ausführungen des VwGH wird klargestellt, dass die vom BMVIT grundsätzlich angestellten Überlegungen [3] richtig sind und PLC nur so betrieben werden darf, dass Störungen nicht möglich sind, selbst dann, wenn keine konkreten Störungen gemeldet wurden sondern die Behörde ein bestimmtes Störpotenzial feststellt. Damit ist der Weg für das BMVIT offen, mit einer neuen Entscheidung, die den Konkretisierungsanforderungen des VwGH entspricht, ein dauerhaftes Instrument zu schaffen, mit dem Kurzwellenstörungen, die von PLC verursacht werden, effektiv beseitigt werden können.


Vollständige Informationen: siehe Dokumentation unter [4]


[1] http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/plt/vwgh_entscheidung.html

[2] FA-News 11.04.2006:
„PLC: Wiener VwGH entscheidet für ungestörten Funkverkehr“
http://www.funkamateur.de/cgi-bin/fanews.cgi?fanid=297

[3] http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/plt/download/plcberufung.pdf

[4] http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/plt/index.html


Tnx Info DJ2EV

(Quelle: funkamateur de)

 

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