Im Amtsblatt Nr. 9/2015 wird die BNetzA ein befristetes Nutzungsverbot des Frequenzbereichs 2347 bis 2385 MHz in Bayern für den Amateurfunkdienst aussprechen. Es verbietet die Nutzung des angegeben Frequenzbereichs für die Sekundärnutzung durch Amateurfunkstellen im Zeitraum vom 23. Mai bis einschließlich dem 9. Juni 2015.
Hintergrund ist die verstärkte Nutzung des Frequenzbereichs durch die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) aufgrund mehrerer herausragender Einsatzlagen in Bayern, wohl u.a. auch der auf Schloss Elmau stattfindende G7-Gipfel.
Die BNetzA weißt weiter darauf hin, dass im Falle von durch Zuwiderhandlungen verursachten Störungen bei den BOS die Bundesnetzagentur gegenüber dem Störer die – für den Störer u.U. kostenpflichtigen – gesetzlichen Maßnahmen ergreifen wird. Betreiber fernbedienter oder automatisch arbeitender Amateurfunkstellen nach § 13 AFuV werden weiterhin gesondert von der BNetzA angeschrieben. Der Vorstand des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) bittet alle Funkamateure in DL dieses zeitlich begrenzte Verbot unbedingt zu beachten.
(Quelle: DARC)