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Auch deutsche Funkamateure der Genehmigungsklasse A können wieder während der Sporadic-E-Saison einen Teilbereich des 4-m-Bandes für Experimente nutzen. Nach vorbereitenden Gesprächen des Leiters des Referats Frequenzmanagement, Ulrich Müller, DK4VW, mit der Bundesnetzagentur und der militärischen Frequenzverwaltung hatte der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) beantragt, auch im Jahr 2015 einen befristeten Zugang zum 70-MHz-Band zu genehmigen. In der Amtsblattmitteilung Nr. 412/2015 vom 29. April 2015 sind dazu folgende Festlegungen getroffen worden.

Die Daten:

Frequenzbereich: 70,150 MHz bis 70,180 MHz
Sendeleistung: 25 Watt ERP
Maximale Bandbreite: 12 kHz
Alle Sendearten
Antennen: horizontale Polarisation
Zeitraum: ab sofort bis 31. August 2015
Der Amateurfunk ist sekundärer Nutzer und hat den Schutz der primären Funkdienste zu gewährleisten.

Wie im Falle des 50-MHz-Bandes, gibt es auch für ein 70-MHz-Band keine Zuweisung im Artikel 5 der ITU Radio Regulation (Vollzugsordnung Funk) an den Amateurfunkdienst, sodass die Gestattungen national nach ITU Artikel 4.4 erfolgen. Diese sind in den europäischen Ländern deutlich verschieden im Frequenzbereich und dessen Breite, sodass ggf. für Kontakte mit Funkamateuren im Ausland, die für ein anderes Frequenzsegment eine Sendegenehmigung haben, ein „Split-Betrieb“ erforderlich ist. Diese Split-Arbeitsweise ist mit dem Gebrauch von Transceivern etwas in Vergessenheit geraten, war aber in der Anfangszeit der Nutzung des 2-m-Bandes ein übliches Verfahren, als jeder noch quarzgesteuert sendete und man während eines CQ-Rufes ansagte, wie man übers Band dreht, um Anrufer zu hören.

 

(Quelle: DARC)

 

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