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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat die ihm untergeordnete Bundesnetzagentur (BNetzA) mit erweiterten Befugnissen ausgestattet.

Die BNetzA darf künftig die Höhe und Zahlungsmodalitäten der Frequenznutzungs- und EMVG-Beiträge durch Rechtsverordnung selbst bestimmen. Außerdem außerdem wurde die BNetzA ermächtigt, künftig gebührenpflichtige Tatbestände für bestimmte Amtshandlungen gemäß TKG und deren Höhe per Rechtsverordnung selbst festzulegen. Bisher waren diese Aufgaben dem BMWi vorbehalten.

Die Rechtsverordnungen der BNetzA bedürfen des Einvernehmens mit dem BMWi und dem Bundesministerium der Finanzen.

Die neue Regelung wurde im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 2/2013 veröffentlicht und ist am 24. Januar 2013 in Kraft getreten.

(Quelle: funkmagazin)

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