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Ungewöhnlich restriktiv ist die Schweizer Funkaufsichtsbehörde BAKOM gegen einen Funkamateur vorgegangen, der im Internet drei chinesische Amateur-Handfunkgeräte vom Typ Baofeng UV-3R+ für sich und zwei andere Funkamateure bestellt hatte.

Einer Meldung des Schweizer Amateurfunkvereinigung USKA zufolge beschlagnahmte das Einfuhr-Zollamt das Paket und leitete die Funkgeräte zur Überprüfung an das BAKOM weiter. Das BAKOM prüfte ein Gerät und stellte fest, dass es die Nebenaussendungs-Grenzwerte der Norm 300 086-2 V1.3.1 nicht einhält. Außerdem bemängelte die Behörde, dass das auf dem Gerät angebrachte CE-Zeichen zu klein sei, dass die dem Gerät beiliegende Konformitätserklärung nicht unterschrieben sei und dass auf der Verpackung bzw. der Gebrauchsanleitung ein Hinweis fehle, aus dem hervorgeht, dass das Gerät für die Benutzung in der Schweiz vorgesehen ist.

Aufgrund dieser Mängel teilte die Behörde dem Funkamateur per Verfügung mit, dass das Gerät (nach Erlangung der Rechtskraft der Verfügung) vernichtet wird, sofern der Funkamateur es nicht selbst re-importiert. Für den "Verfahrenaufwand" stellte die Behörde dem Funkamateur 440 Schweizer Franken (ca. 364 Euro) in Rechnung. Dabei handelt es sich der USKA-Meldung zufolge um einen ermäßigten Betrag; normalerweise seien 1320 Schweizer Franken (ca. 1093 Euro) fällig gewesen.

Das BAKOM vertritt in diesem Fall die Ansicht, dass ein solcher Privatimport für den Eigenbedarf ein "Inverkehrbringen" sei. Voraussetzung für das "Inverkehrbringen" ist, dass der Hersteller bzw. Importeur das Gerät einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzieht. Diese Auffassung des BAKOM verwundert, denn im Februar 2010 hatte die Behörde der USKA mitgeteilt, dass sie es toleriert, wenn ein Schweizer Funkamateur Amateurfunkanlagen betreibt, "für die kein europäisches Konformitätsbewertungsverfahren vorliegt und die er für den Eigengebrauch direkt importiert hat".

Der betroffene Schweizer Funkamateur hat die Möglichkeit, gegen die Verfügung innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht St. Gallen zu erheben.

Die USKA hat zu diesem Fall eine "Warnung" verfasst, die im Internet unter http://tinyurl.com/uska-warnung-vor-import zu finden ist.

(Quelle: funkmagazin)


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