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Im Amtsblatt Nr. 11/2012 vom 13. Juni hat die Bundesnetzagentur grünes Licht zur Amateurfunknutzung der Mittelwelle gegeben.
Amateurfunkbetrieb im Frequenzbereich 472 bis 479 kHz wird ab sofort - im Vorgriff auf die Anpassungen der Frequenzverordnung und der Amateurfunkverordnung (AFuV) - von Inhabern der Zeugnisklasse A geduldet. Dieser Frequenzbereich war auf der jüngsten Weltfunkkonferenz WRC-12 in Genf dem Amateurfunk auf sekundärer Basis zugewiesen worden. Die Betriebsbedingungen in Deutschland beinhalten eine Beschränkung der effektiven Strahlungsleistung auf 1 W ERP und eine maximal zulässige belegte Bandbreite der Aussendung von 800 Hz. Im Amtsblatt weist die Behörde darauf hin, dass diese Regelung sensibel anzuwenden ist, funktechnische Störungen bei primären Nutzern zu vermeiden sind und die maximale Leistung nur dann ausgeschöpft werden sollte, wenn es zur Aufrechterhaltung einer Funkverbindung oder für experimentelle Zwecke als zwingend notwendig erachtet wird. Da in einigen Ländern bereits vor der WRC-12 auf anderen MW-Frequenzen ein Amateurfunkbetrieb möglich war, in DL aber nur Bakenbetrieb im Rahmen eines Versuchsfunks, hat das DARC-Referat für Frequenzmanagement (Ulrich Müller, DK4VW) dem zuständigen Wirtschaftsministerium vorgeschlagen den deutschen Funkamateuren den Zugang zum neuen 630-m-Band vor dem von der Konferenz festgelegten Termin 1. Januar 2013 zu gewähren.
Damit der Einstieg in das neue Amateurfunkband den DARC-Mitgliedern gut gelingt, gibt die Augustausgabe der CQ DL in ihrem Titelthema Tipps zu Antennen, Ausbreitungsbedingungen und Senderbau.

(Quelle: DARC-Rsp)


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