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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat am 30. August 2012 im Bundesgesetzblatt die Höhe der Frequenznutzungs-(TKG-) und EMV-Beiträge für das Jahr 2008 (!) veröffentlicht. Für den Amateurfunkdienst beträgt der TKG-Beitrag für das Jahr 2008 4,39 Euro, der EMV-Beitrag 22,81 Euro; insgesamt also 27,20 Euro. Zum Vergleich: Der Gesamtbetrag für das Jahr 2007 betrug 22,71 Euro, für das Jahr 2006 20,81 Euro.

Die TKG- und EMV-Beiträge für die Jahre 2009, 2010, 2011 und das laufende Jahr 2012 wurden vom BMWi noch nicht festgelegt.

Für den CB-Funk werden keine Beiträge erhoben.

Die Verjährungsfrist für die Festsetzung und den Anspruch auf Zahlung von TKG- und EMV-Beiträgen beträgt vier Jahre. Weil diese Frist für die Beiträge des Jahres 2008 Ende des Jahres 2012 abläuft, ist damit zu rechnen, dass die Behörde noch in diesem Jahr entsprechende Beitragsbescheide verschicken wird.

Eine vollständige Auflistung aller TKG- und EMV-Beiträge des Jahres 2008 für die verschiedenen Funkdienste und Funkanwendungen ist in der sog. "Fünften Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung" enthalten. Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 39 vom 30.08.2012 auf Seite 1815 ff. veröffentlicht.

(Quelle: funkmagazin)

 

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