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Die Bundesnetzagentur hat im März 2011 den Entwurf eines aktualisierten Frequenznutzungsplans für die Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Die Aktualisierung des Frequenznutzungsplans ist erforderlich, weil der bisherige Frequenznutzungsplan an den (im April 2010 geänderten) "Frequenzbereichszuweisungsplan" angepasst werden muss und weil CEPT-Entscheidungen sowie EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Für die "Jedermann"-Funkanwendungen CB-Funk, PMR446 und "Freenet" ergeben sich aus dem Entwurf des aktualisierten Frequenznutzungsplans praktisch keine Änderungen. Für den CB-Funk wird im Entwurf unverändert eine maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung von 4 Watt ERP angegeben; die in Arbeit befindliche europäische "12-Watt-SSB-Regelung" wurde dort bisher nicht berücksichtigt.

Umfassende Informationen zur Aktualisierung des Frequenznutzungsplans enthält die Verfügung Nr. 15/2011, die im Internet unter http://tinyurl.com/vfg15-2011 heruntergeladen werden kann. Der vollständige Wortlaut des Entwurfs des aktualisierten Frequenznutzungsplans ist unter http://tinyurl.com/freqnp-entwurf zu finden.

Betroffene Frequenznutzer, die Anregungen und Bedenken zum Entwurf des aktualisierten Frequenznutzungsplans haben, können diese bis zum 10. Mai 2011 schriftlich oder per E-Mail an die Bundesnetzagentur senden. Die Anschrift lautet:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Dienststelle 214-1a - Frequenznutzungsplan -
Postfach 8001
53105 Bonn

Fax: 0228-146125
E-Mail: 214-postfach[at]bnetza.de

Alle fristgemäß eingegangenen Anregungen und Bedenken werden anschließend einen Monat lang im Internet auf der Homepage der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

(Quelle: funkmagazin)

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