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Liebe Funkfreunde,
nach dem Bericht des DARC-EMV-Referenten Ulfried Ueberschar, DJ6AN, in der CQ DL 11/2009, S.806 habe ich mich entschlossen, bei Conrad Electronic ein PLC-Modempaar zu bestellen und bei mir zu Hause in Betrieb zu nehmen, um einen kurzen Erfahrungsbericht über die Auswirkungen auf den Rundfunk- und den Amteurfunkempfang im KW-Bereich zu erstellen. Hier nun der Erfahrungsbericht:

Versuchsaufbau

Für diesen Test wurden zwei PLC-Modems der Firma Conrad Electronic mitder Bezeichnung „Powerline Adapter PL200D“, Hersteller „devolo“, verwendet.
Sie wurden eingesetzt, um eine Netzwerkverbindung vom Router im Erdgeschoss zu einem PC im Dachgeschoss (2. Obergeschoss) in einem Einfamilienhaus herzustellen. Eines der PLC-Modems und der PC befanden sich im gleichen Raum wie der Kurzwellenempfänger. Die Empfangsanlage besteht aus dem Empfangsteil eines Kurzwellentransceivers ICOM IC-706 an einer leicht nach unten abgewinkelten Dipolantenne mit 2 x 5,50m Länge in 10m Höhe über dem Boden und maximal 2m über dem Dach des Hauses.

Messungen:

In einer Tabelle wurde in den angegebenen Frequenzbereichen die empfangene Signalstärke des PLC-Störsignals am 50 Ohm Empfängereingang dokumentiert. Das breitbandige Störsignal war ausserhalb der Amateurfunkbänder von 1,8 bis 30 MHz durchgängig deutlich hörbar. Der Rundfunkempfang wurde erheblich gestört, schwache Signale wurden erst wieder hörbar, als die PLC-Modemverbindung abgeschaltet wurde. Aber auch starke, empfangbare Rundfunksignale (>S9+30dB entsprechend grösser 1,6mV am 50 Ohm Antenneneingang) wurden durch Rauschen und Prasselstörungen stark
beeinträchtigt.

Innerhalb der Amateurfunkbänder waren die PLC-Störpegel wesentlich abgesenkt, auf den oberen KW-Bändern (>14MHz) aber wahrnehmbar bzw.lagen auf den unteren KW-Bändern, bedingt durch einen oft vorhandenen Rauschpegel, unterhalb der Wahrnehmbarkeitsgrenze. Schwache Signale wurden auch hier teilweise beeinträchtigt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die durch die PLC-Modems verursachten elektromagnetischen Störungen ein Niveau erreichen, bei dem ein bestimmungsgemässer Betrieb der Kurzwellenempfangsanlage nicht möglich ist.

Damit erfüllen die PLC-Modems in meinem Haus nicht die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2004/108/EG und des EMVG, § 4 für den bestimmungsgemässen Kurzwellenempfang.

Die PLC-Modems habe ich mit einem entsprechenden Schreiben an Conrad Electronic zurückgeschickt sowie den Bericht beigefügt.

(Quelle : Bericht von Harald, DL1KMH - Köln-Aachen-Rundspruch 48)
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