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Aufregung um ein kleines UKW-Radio, das der aktuellen Ausgabe der Comic-Zeitschrift "Micky Maus" als Gimmick beiliegt: Aufgeregte Eltern aus Hannover und Hamburg hatten gemeldet, dass ihre Sprösslinge mit diesem Radio Polizeifunk empfangen hätten. Beim Ehapa-Verlag, der die "Micky Maus" herausgibt, weiß man davon nichts. Eine Sprecherin erklärte, die Miniradios seien in China hergestellt worden. Man habe sie von einem "renommierten Institut für Spielzeugsicherheit" prüfen lassen - die Geräte seien nur für den UKW-Rundfunkbereich ausgelegt.

Der Umstand, dass mit UKW-Radios mitunter auch Polizeifunk empfangen werden kann, ist nicht neu. Der Frequenzbereich des 4-Meter-BOS-Funks (zu dem auch der Polizeifunk gehört) endet bei 87,255 MHz und befindet sich damit in unmittelbarer Nähe des UKW-Rundfunkbands, das bei 87,5 MHz beginnt. Es ist durchaus möglich, dass mit breitbandigen UKW-Radios auch Aussendungen im oberen Grenzbereich des BOS-Funks empfangen werden können.

Der Verkauf, Besitz und Betrieb von Rundfunkempfängern, mit denen auch Frequenzen des BOS-Funks empfangen werden können, ist nicht verboten. Lediglich das absichtliche "Abhören" von Nachrichten des BOS-Funks ist für Unbefugte strafbar.

(Quelle: funkmagazin)
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