logo


Der Bundesrat hat am 12.6.2009 einer Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung zugestimmt. Der Frequenzbereich von 790 MHz bis 862 MHz soll für den Ausbau des drahtlosen Breitbandnetzes genutzt werden. Ziel ist es u. a., auch den 5 Millionen Deutschen in dünner besiedelten Gebieten einen schnellen Zugang zum Internet zu ermöglichen. Die Frequenzen sind Teil der sogenannten digitalen Dividende. Darunter versteht man den Gewinn von Frequenzen, die bislang zur analogen terrestrischen Ausstrahlung von Fernsehsignalen, die heute durch DVB-T ersetzt werden, und vom Militär genutzt wurden.

Die Bundesnetzagentur plant die Frequenzen in nächster Zeit zu versteigern.

Im Zusammenhang mit der Zustimmung hat der Bundesrat eine Entschließung gefaßt, nach der vor der tatsächlichen Frequenzvergabe und Nutzung der Digitalen Dividende eine befriedigende Lösung für die Störproblematiken für drahtlose Produktionsmittel und für leitungsgebundene sowie für nicht leitungsgebundene Rundfunkübertragung aufzuzeigen ist. Außerdem sieht der Bundesrat die Notwendigkeit, den Nutzern von drahtlosen Mikrofonen bereits vor Beginn des Versteigerungsverfahrens ein gleichwertiges Ersatzspektrum verbindlich zu benennen. Den Kultur- und Bildungseinrichtungen bzw. den sie tragenden Kommunen oder Ländern sollen die entstehenden Umstellungskosten in geeigneter Form durch den Bund erstattet werden.

Hintergrund der Entschließung ist ein Interessenkonflikt zwischen dem drahtlosen Breitbandausbau auf der einen und den Betreibern von Kabelnetzen und der Unterhaltungs- und Elektroindustrie sowie den Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. In einer Veröffentlichung des Verbandes der deutschen Kabelnetzbetreiber vom 12.6.2009 (siehe im Internet www.anga.de) heißt es [Zitat]:

"Noch sind zahlreiche technische Probleme, die sich durch die Umwidmung der Frequenzen ergeben, nicht gelöst:
Untersuchungen der ANGA und des Instituts für Rundfunktechnik (IRT), München, hatten bereits Anfang des Jahres ergeben, daß schon geringe Sendeleistungen rückkanalfähiger mobiler Datengeräte den Kabelempfang stark beeinträchtigen. Unter bestimmten Bedingungen ist sogar überhaupt kein Fernsehempfang mehr möglich. Ebenso betroffen ist davon der digitale terrestrische Fernsehempfang (DVB-T).
Eine vom Heinrich-Hertz-Institut im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums durchgeführte Studie weist darüber hinaus auf Störungen hin, die auch benachbarte Frequenzbereiche betreffen. Auf die Unterhaltungselektronik-Industrie kommt für die Entwicklung von alternativen Technologien für die Gewährleistung eines störungsfreien Empfangs bei Neugeräten ein erheblicher Aufwand zu. Die bereits im Markt befindlichen Geräte sind nach heutigem Stand nicht nachrüstbar, so daß Millionen von Fernsehzuschauern in Deutschland betroffen sein werden.

Darüber hinaus wird der Betrieb der zahlreichen drahtlosen Produktionsmittel (Mikrofone und drahtlose Monitorsysteme) nachhaltig gestört. Die Funktionsfähigkeit der aktuellen Geräte ist nicht gesichert. Mit der Bundesratsentschliessung ist die Bundesregierung in die Pflicht genommen, diese Risiken zu berücksichtigen.

Die Bundesnetzagentur ist nun gefordert, vor der Vergabe der Frequenzen ein Einführungsszenario zu entwickeln, das eine mit der Rundfunkübertragung über Kabel und DVB-T verträgliche Einführung mobiler Datendienste gewährleistet. ZVEI, GFU und ANGA bieten dazu ihre Unterstützung mit ihrer Fachkompetenz an." [Zitat Ende] - soweit die Erklärung der ANGA.

Anzumerken ist, dass die Entschliessung des Bundesrates rechtlich nicht verbindlich ist. Die Interessen der bisherigen Sekundärnutzer der Frequenzen sind damit nur sehr bedingt gewahrt. Der Vorgang zeigt wieder einmal, dass der Kampf um die knappe, wirtschaftlich und finanziell aber bedeutende Ressource "Frequenzen" in Zukunft mit noch stärkeren Bandagen ausgefochten wird.
Ein Menetekel auch für den Amateurfunk.

(Quelle: Köln-Aachen Rundspruch)
© 2024 Funkzentrum In Media e. V.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.