Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)
hat am 2. Februar eine Äenderung der Amateurfunk-Verordnung bekannt gegeben.
Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)
hat am 2. Februar eine Äenderung der Amateurfunk-Verordnung bekannt gegeben.
Die wichtigsten Änderungen betreffen 7 MHz und 50 MHz. Das 40-m-Band umfasst nun
7000 bis 7200 kHz, wobei die oberen 100 kHz nur auf sekundärer Basis und mit maximal
200 W Sendeleistung benutzt werden dürfen. Auf 50 MHz ist nun Feststations-/Mobilbetrieb bis max. 100 W PEP sowie Packet Radio und FM zugelassen.
Für Feststationen fallen die Antennenauflagen weg, bei Mobilbetrieb darf nur ein Strahler
von max. 1/4 Lambda zum Einsatz kommen. Darüber hinaus werden auch Baken
und Relaisstationen zugelassen, allerdings mit max. 10 W ERP.
Weiterhin gilt jedoch die Anmeldepflicht der ersten Inbetriebnahme und der dauerhaften Ausserbetriebnahme des Sendebetriebes auf 50 MHz gegenüber der örtlichen Funkueberwachung.
Ausserdem sind die Schutzzonen der noch aktiven TV-Sender auf 50 MHz einzuhalten.
Weitere Informationen findet man über den Internetlink http://tinyurl.com/hoha4.
Die Oesterreichische Anpassung ist individuell erfolgt.
Wie bereits in den DARC-Medien gemeldet, sind entsprechende Erweiterungen für
deutsche Funkamateure derzeit so schnell nicht möglich.