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An Flugplätzen wird viel telefoniert, so auch in Jesenwang im Landkreis Fürstenfeldbruck bei München. Seit 1972 ist dort ein Schwerpunktlandeplatz für ein- und zweimotorige Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt in Bayern.
Dem Flugplatz Jesenwang schlug die Stunde, als zur Vorbereitung der Olympischen Spiele in München der Olympiaturm und das grosse Sportgelände auf dem Oberwiesenfeld errichtet wurden und der dortige Flugplatz weichen musste.

Inzwischen ist Jesenwang auch wichtiger Stützpunkt für Polizeihubschrauber, Luftrettung und Waldbrandbeobachtungsflugzeuge. Grund genug für den Münchner Mobilfunkanbieter O2, dort einen neuen Sendemasten aufzustellen.
Und wie so oft, löste dieser Schritt Bürgerproteste aus. Das Internetportal News-Ticker.org hat in Erfahrung gebacht, wie sich O2 zu helfen wusste.

Die Beschwerden über den neuen Mobilfunkmast begannen mit dem Tag, an dem er aufgestellt wurde. Über Kopfschmerzen, Magenprobleme und allerlei weitere unerklärliche Gesundheitsbeschwerden klagten Bürger in Protestbriefen.
O2 wartete ein paar Tage und versandte dann an alle Absender einen gleich lautenden Brief. Darin bedankte sich das Unternehmen für die Zuschrift und betonte gleichzeitig, dass der Sendemast erst in vier Wochen in Betrieb gehen werde. Viel Wind also um nichts - mit diesem Brief nahm O2 den Bürgerprotestgruppen diesen Wind aus den Segeln.

Nutzer des Flughafens Jesenwang sehen in dem Fall Parallelen zum legendären Erstflug der Concorde von London nach New York. Monatelang hatte die Flughafenverwaltung von New York ein Landeverbot für die Concorde verhängt.
Man wolle zunächst Ergebnisse von Lärmmessungen in Washington abwarten, lautete die Begründung. Als das Überschallflugzeug dann für den 21.11.1977 angekündigt war, gingen am fraglichen Tag zahllose Proteste über Lärmbelästigung bei den Behörden in New York ein. Die Sache hatte nur einen Haken: British Airways hatte den Start der Concorde in London nochmals um einen Tag verschoben - dies hatte sich jedoch nicht überall herumgesprochen.
Der angeblich erhöhte Lärm war also reine Einbildung.

(aus dem Nordbayern-Rundspruch 11/2006 vom 30.03.2006)

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