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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 4. Juni 2014 in ihrem Amtsblatt Nr. 10 eine neue Allgemeinzuteilung für sog. "Short Range Devices" (SRD) veröffentlicht.

Mit der neuen Allgemeinzuteilung hat die Behörde zusätzliche Frequenzbereiche für SRD freigegeben, darunter auch Frequenzen im 27-MHz-Bereich.

Künftig dürfen in den Frequenzbereichen
26,990 bis 27,000 MHz,
27,040 bis 27,050 MHz,
27,090 bis 27,100 MHz,
27,140 bis 27,150 MHz und
27,190 bis 27,200 MHz
(also knapp oberhalb der CB-Funk-Kanäle 3, 7, 11, 15 und 19) auch bestimmte SRD mit einer Strahlungsleistung von maximal 100 Milliwatt ERP betrieben werden. Diese Geräte dürfen allerdings innerhalb eines Zeitraums von einer Stunde nur max. 0,1 % dieser Zeit (also 3,6 Sekunden) senden. Denkbar sind Anwendungen z.B. zur periodischen Übermittlung von Meßwerten oder Statusmeldungen.

Unverändert geblieben ist die Zuteilung des Frequenzbereichs 26,957 bis 27,283 MHz für SRD mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Milliwatt ERP bzw. einer maximalen magnetischen Feldstärke von 42 dBµA/m in 10 Metern Entfernung.

Ebenfalls unverändert geblieben ist die Frequenzzuteilung für SRD im Frequenzbereich 433,050 bis 434,790 MHz (im 70-cm-Amateurfunkband) mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 Milliwatt ERP.

Neu hinzugekommen sind SRD-Frequenzbereiche bei 169 MHz, die jedoch weder den CB-Funk noch den Amateurfunk berühren.

Die neue Frequenzzuteilung für SRD kann im Internet unter www.funkmagazin.de/docs/srd2014.pdf heruntergeladen werden.

(Quelle: funkmagazin)

 

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