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Die Bundesregierung prüft, ob durch eine Änderung des Amateurfunkgesetzes eine Kostendeckung im Amateurfunk erzielt werden kann. Das teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) dem Funkamateur Horst Koschorrek, DM2FDO, am 5. Februar 2014 auf Anfrage mit.

In dem Antwortschreiben des BMWi heißt es, die Bundesregierung prüfe "mit Blick auf einen Hinweis des Bundesrechnungshofs (...) eine Anpassung des Gesetzes über den Amateurfunk, um die Grundlage für eine vollständige Kostendeckung im Bereich der Amateurfunkverwaltung zu schaffen, einschließlich ggf. notwendiger Anpassungen an die internationale Entwicklung."

Weiter heißt es in dem Schreiben des BMWi: "Überlegungen und Arbeitspapiere mit dem Ziel, das Gesetz über den Amateurfunk und die zugehörige Verordnung abzuschaffen und durch eine so genannte 'Allgemeinzuteilung für den Amateurfunk' zu ersetzen, sind mir nicht bekannt".

DM2FDO hatte seine Anfrage an das Verkehrsministerium gerichtet, das seit 17. Dezember 2013 für den Bereich Telekommunikation (und damit auch für den Amateurfunk) zuständig ist. Geantwortet hat dennoch das Wirtschaftsministerium. Offensichtlich ist die Ressortumstellung noch nicht vorgenommen worden.

Das vollständige Antwortschreiben des BMWi kann unter www.qslonline.de/hk/download/Status%20Afu-Dienst.pdf eingesehen werden.

(Quelle: funkmagazin)

 

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