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Der vom DARC dominierte Runde Tisch Amateurfunk (RTA) hat in einem Gespräch mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter anderem die Einführung einer neuen Amateurfunk-Einsteigerklasse erörtert. Das geht aus einer "RTA-Information" vom 9. April 2015 hervor.

In der "RTA-Information" heißt es (Zitat:)

"Am 25.03.2015 trafen sich Vertreter des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) mit den zuständigen Beamten des Verkehrsministeriums. Dabei erörterten sie in einem sechs Stunden andauernden Gespräch intensiv Einzelheiten zur Novellierung der Amateurfunkgesetzgebung. Es wurde auch so konkret, dass erste Änderungen von Formulierungen in die bestehenden Gesetzestexte eingepflegt wurden, um so einen ersten Entwurf für ein gemeinsames Werk zu erhalten.

    Aufgrund der für 2018 seitens der Bundesregierung geplanten Bundesgebührenordnung besteht die Notwendigkeit der Änderung des AFuG. Bei dieser Gelegenheit kann der RTA-Vorstand nun die Belange aus den bestehenden Mandaten entsprechend einbringen.

    Insgesamt wurden etwas mehr als 30 verschiedene Änderungs- oder Ergänzungswünsche bearbeitet, von denen hier exemplarisch nur einige genannt seien:

    Einführung einer neuen Genehmigungsklasse unterhalb der bestehenden Klasse E, Ermöglichung von selbstverwalteten Prüfungsabnahmen, Wiedereinführung einer Rechtsgrundlage zur Verfolgung von Fehlverhalten durch Funkamateure seitens der Regulierungsbehörde, aber auch eine Reform der Gebührentatbestände, mit dem Ziel der ausgewogeneren Verteilung von Gebühren für einzelne Verwaltungsakte.

    Gerade was den letzten genannten Punkt angeht hat das Verwaltungsgericht Köln bereits Gebührenbescheide der BNetzA für ungültig erklärt, wenn eine bloße Adressänderung des verantwortlichen Funkamateurs denselben Betrag kosten sollte, wie eine umfängliche Verträglichkeitsprüfung." (Ende des Zitats)

Der RTA-Mitgliedsverband VFDB hat dazu ein Veto eingelegt, das wir nachfolgend auszugsweise wiedergeben (Zitat):

    " (...) Der VFDB e.V. lehnt die Einführung einer Klasse K unterhalb der Einsteigerklasse E ab.

    Sollte allerdings von Seiten der Telekommunikationsbehörde eine Klasse
    unterhalb der Klasse E gewünscht werden, so ist darauf zu achten, dass diese
    von der CEPT anerkannt für Einsteiger zustande kommt.

    Der VFDB e.V. lehnt entschieden die Bemühungen/Vorhaben des RTA-Vorstand
    und DARC, zu den von ihnen definierten Selbstverwaltungsthemen innerhalb des
    Amateurfunkdienstes, ab.

    Exemplarisch hier benannt sind:

        Durchführung von Amateurfunkprüfungen durch Verbände.

        Koordinierung / Vorkoordinierung von Relaisstationen/Baken/TCPIP-Knoten auf primär zugewiesenen Amateurfunk-Frequenzen durch die Verbände.

        Koordinierung / Vorkoordinierung von Clubstationen.

    Der VFDB e.V. sieht in diesem Vorstoß durch den RTA-Vorstand und den DARC die Gefahr einer Beeinträchtigung der Neutralität in der Vergabe und Qualität, zumal (noch) keine Regeln beschrieben sind, wie diese notwendige Unbefangenheit sichergestellt werden kann, und wie sie derzeit durch eine hoheitlich tätige Behörde garantiert wird." (Ende des Zitats, Quelle: vfdb.org)

(Quelle: funkmagazin)

 

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