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Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf, die derzeit geltenden Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder (EMF) zu ändern. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei "Die Linke" zum Thema "Mobilfunktechnik und Gesundheitsschutz" hervor.

Abgeordnete der Partei "Die Linke" hatten u.a. gefragt, auf welcher Grundlage die Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetischer Felder zustande gekommen sind und ob die Bundesregierung Handlungsbedarf sieht, angesichts der Zunahme privater und öffentlicher Sendeanlagen diese Grenzwerte anzupassen.

Die Bundesregierung antwortete u.a., dass die Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder "auf neuesten Erkenntnissen und Empfehlungen anerkannter wissenschaftlicher Gremien, wie der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP), der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) und der International Agency for Research on Cancer (IARC)" basieren. Bei der Festlegung der Grenzwerte seien alle wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen berücksichtigt worden. Diese Wirkungen würden nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand nur oberhalb definierter Expositionshöhen auftreten. Die Grenzwerte seien so festgelegt, dass sie vor der Wirkung mit der niedrigsten bekannten Schwelle schützen.

Auf die Frage, ob die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz von "elektrosensiblen" Menschen plane, antwortete die Regierung, es gäbe keine "klaren diagnostischen Kriterien für 'Elektrosensibilität' und keine wissenschaftliche Basis, um die berichteten Symptome mit der Wirkung elektromagnetischer Felder zu verknüpfen." Zu dieser Einschätzung kämen auch die deutsche Strahlenschutzkommission und internationale Fachgremien. Deshalb gehe die Bundesregierung davon aus, das "Elektrosensibilität" nicht in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Exposition durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder zu sehen sei.

Bei der wissenschaftsbasierten Grenzwertfestlegung habe man auch einer Schutzbedürftigkeit von möglicherweise empfindlicheren Bevölkerungsgruppen Rechnung getragen. Es bestehe ein Sicherheitsfaktor von 50 zwischen den Grenzwerten und den Wirkungsschwellen.

Zur Zahl der Verkehrsunfälle, die auf die Nutzung von Handys und Smartphones durch Autofahrer während der Fahrt zurückzuführen sind, konnte die Bundesregierung keine Auskunft geben. Die Nutzung von Handys und Smartphones werde bisher als Unfallursache in der amtlichen Unfallstatistik nicht gesondert erfasst. Eine Änderung der bestehenden Regelungen zur Nutzung solcher Geräte durch Autofahrer während der Fahrt sei derzeit nicht geplant.

Die vollständige Antwort der Bundesregierung wurde als Bundestagdrucksache Nr. 17/14646 veröffentlicht und kann im Internet unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714646.pdf abgerufen werden.

(Quelle: funkmagazin)

 

 

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