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Powerline-Anlagen können wegen ihrer prinzipiell unzulänglichen Technik nicht nur andere Geräte stören, sondern auch selbst gestört werden. Diese Erfahrung musste die Besitzerin einer Powerline-Anlage in Dresden machen.

Wie die DARC-Vereinszeitschrift "CQ DL" in ihrer August-Ausgabe berichtet, hatte sich die Frau im vergangenen Jahr ratsuchend an die Bundesnetzagentur gewandt. Sie beklagte, dass ihre Endgeräte, die sie per Powerline an ihren DSL-Anschluss angeschlossen hatte, nicht störungsfrei funktionierten. Als Störungsquelle vermutete sie die Funkanlage eines benachbarten Funkamateurs.

Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur nahm daraufhin Messungen vor. Das Ergebnis war für die Beschwerdeführerin wenig erfreulich: Die Behörde teilte der Frau mit, dass die Störungen auf die mangelnde Störfestigkeit ihrer eigenen Powerline-Anlage zurückzuführen seien. Der erforderliche Störfestigkeitsgrenzwert von 3 Volt pro Meter werde von der Powerline-Übertragungsstrecke nicht erfüllt. Nach Austausch der Powerline-Verbindung durch ein LAN-Kabel funktionierte die Anlage auch bei Sendebetrieb des benachbarten Funkamateurs einwandfrei. Damit war der Fall für die Bundesnetzagentur erledigt.

Der DARC und die Kurzwellenhörer-Vereinigung ADDX bemängeln bereits seit vielen Jahren das Störpotenzial von Powerline-Anlagen. Die ADDX empfiehlt jedem Käufer eines Powerline-Modems dringend, sich vom Händler ein Rückgaberecht und die Kostenübernahme für durch Störungen entstandene Schäden bescheinigen zu lassen. Ein entsprechendes Formular kann im Internet unter www.addx.de/plc/PLC-Muster03.pdf heruntergeladen werden.

(Quelle: funkmagazin)

 

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