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Aufgrund einer Beschwerde eines britischen Funkamateurs hat der britische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Information Commissioner) die britische Fernmeldebehörde OFCOM gezwungen,ein Gutachten zur Elektromagnetischen Verträglichkeit von Power Line Adaptern zu veröffentlichen. In dem Gutachten, das von der Behörde selbst in Auftrag gegeben worden war, ging es um die Frage, ob Power Line Adapter einer bestimmten Firma die Anforderungen des Gesetzes zur Elektromagnetischen Verträglichkeit erfüllen. Die Fernmeldebehörde hatte sich zunächst auf Ausnahmeregelungen zum Informationsfreiheitsgesetz berufen und die Veröffentlichung verweigert. Jetzt stellte sich heraus, dass das Gutachten zum Schluss kam, dass die Strahlungsemissionen um 10,88 dB und die Leitungsemissionen der Adapter um 39,4 dB über den Grenzwerten lagen – mit Ausnahme einzelner Aussparungen in den wichtigsten Amateurfunkbändern.
Diese Ergebnisse stimmten mit den Resultaten von Versuchen überein, die die RSGB bereits vorher unternommen hatte. Besonders pikant ist, dass der Fernmeldebehörde die Schlussfolgerungen des Gutachtens bereits vorlagen, als sie vor einem Jahr erklärte, keine Hinweise auf eine Überschreitung der Grenzwerte zu haben.
Die RSGB wirft der Fernmeldebehörde vor, unredlich gehandelt und die Frequenznutzer getäuscht zu haben. Die Behörde habe ihre Pflicht verletzt, die Einhaltung der Regeln über die Elektromagnetische Verträglichkeit durchzusetzen. Der Schutz der Frequenzen und die Stellung der OFCOM als Regulierungsbehörde würden dadurch ernsthaft in Frage gestellt. Die RSGB ist entschlossen, die Angelegenheit weiter zu verfolgen.

(Quelle: Webseite der RSGB; Übersetzung und Zusammenfassung durch Helmut, DL3KBQ.)

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