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Die Bundesnetzagentur hat ihrem Amtsblatt 24/2010 den Entwurf ihres "Vorhabenplans" für das Jahr 2011 veröffentlicht. Zu den dort aufgeführten "Vorhaben" zählt u.a. die Erweiterung der sogenannten EMF-Datenbank. In der EMF-Datenbank sind die Standorte von ortsfesten Funkanlagen verzeichnet, für die eine Standortbescheinigung erforderlich ist. Bereits im vergangenen Jahr war die Datenbank in ihren Funktionen erweitert und bedienungsfreundlicher gestaltet worden. 

Zu den Planungen für das Jahr 2011 heißt im Entwurf des Vorhabenplans (Zitat):

"In einem weiteren Schritt soll nun die EMF-Datenbank so angepasst werden, dass Messergebnisse über den gesamten Messbereich von 9 KHz bis 3 GHz frequenzanteilig dargestellt werden können. Damit wird es zukünftig für den Bürger leichter möglich sein, sich mit Hilfe der EMF- Datenbank einen Überblick über die Zusammensetzung der örtlichen Immissionen von Funkanlagen zu verschaffen. In 2011 soll damit die EMF- Datenbank die Anforderungen der INSPIRE Richtlinie (Infrastructure for Spatial Information in Europe) vollständig erfüllen." (Ende des Zitats)

Im Bereich der Funküberwachung und Störungsbeseitigung plant die Behörde im Jahre 2011 "Messaktionen insbesondere in den Ballungszentren Deutschlands". Im Entwurf des Vorhabenplans beschreibt die Behörde ihre Planungen folgendermaßen (Zitat):

"Die Bundesnetzagentur koordiniert Maßnahmen der Überprüfung und Beseitigung der unzulässigen Störabstrahlung aus Kabelnetzen und das Monitoring zum Schutz von sicherheitsrelevanten Sende- und Empfangsfunkanlagen entsprechend den §§ 3 und 5 der Sicherheitsfunk-Schutzverordnung (SchuTSEV).

Für 2011 sind Messaktionen insbesondere in den Ballungszentren Deutschlands
vorgesehen.

Die Untersuchungen beziehen sich auf folgende Einzelbereiche:
• Schutz der 75-MHz Marker des Instrumentenfluglandesystems (ILS)
• Schutz von Flugfunk- und Flugnavigationsnutzungen im VHF/UHF-Bereich
• Schutz der Funkanwendungen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
• Schutz der Funkanwendungen der Bundeswehr
• Abschaltung analoger Signale im Kabelfernsehnetz im Frequenzbereich 112 – 137 MHz
• Schutz des Flugfunks im Kurzwellenbereich
• Schutz der Funkaufklärung im Kurzwellenbereich" (Ende des Zitats)


Die Außenstellen der Bundesnetzagentur werden schon seit einiger Zeit umstrukturiert. Dies soll sich auch im Jahre 2011 fortsetzen. Dazu heißt es im Entwurf des Vorhabenplans u.a. (Zitat):

(...) zur Abfederung der Personalabgänge im Prüf- und Meßdienst (wurde) ein Konzept (PMD-Konzept) erarbeitet, um den wachsenden technischen Anforderungen gerecht zu werden und mit Hilfe effizienterer Strukturen die vielfältigen, technischen Aufgaben in der Fläche weiterhin bewältigen zu können. (...) Ein wichtiger Bestandteil des PMD-Konzeptes ist die Konzentration der heutigen drei 24-Stunden Meßstellen auf eine Meßstelle des Prüf- und Meßdienstes, das Dienstleistungszentrum 8 in Konstanz. Diese Konzentration soll bereits im Jahr 2011 vollzogen werden. (Ende des Zitats)

Der vollständige Wortlaut des Entwurfs des Vorhabenplans wurde im Amtsblatt 24/2010 der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Im Internet ist das Dokument leider nicht verfügbar.

(Quelle: funkmagazin)

 

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