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Die Bundesregierung plant, von Frequenznutzern künftig auch einen Beitrag nach dem "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) zu erheben. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den die Bundesregierung am 4. November 2011 dem Bundesrat vorgelegt hat (Bundesrats-Drucksache 700/11). Der Entwurf sieht Änderungen des FTEG, des EMVG sowie des Luftverkehrgesetzes vor. Mit dem geplanten FTEG-Beitrag sollen die "Kosten für Maßnahmen im Rahmen der Marktaufsicht" abgegolten werden. Beitragspflichtig sollen alle Senderbetreiber sein, denen Frequenzen zugeteilt sind. (Anmerkung: Dies gilt nicht für allgemeingenehmigte Funkanwendungen wie z.B. den CB-Funk.) Die "Kalkulation, Erhebung und Verteilung" des geplanten FTEG-Beitrags soll nach denselben Vorgaben wie beim EMVG-Beitrag erfolgen.

Außerdem soll die Berechnung von Gebühren aus FTEG und EMVG künftig auf "Vollkostenbasis" erfolgen. Für die "Ermittlung der Verwaltungskosten" - so heißt es im Gesetzententwurf - sollen "alle Kosten herangezogen werden, die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zurechenbar und ansatzfähig sein können". Widersprüche und Klagen gegen Entscheidungen der Behörde nach dem FTEG sollen künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass bestimmte Verstöße gegen die "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) künftig als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden können. Dies hatte der Bundesrat bereits im Jahre 2002 gefordert. In der BEMFV sind u.a. die Regelungen zur Standortbescheinigung und zum Anzeigeverfahren für Amateurfunkanlagen enthalten. Bisher konnten Verstöße gegen die BEMFV mangels gesetzlicher Grundlage nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Der vollständige Wortlaut des Gesetzentwurfs kann als Bundesrats-Drucksache 700/11 im Internet unter http://tinyurl.com/bundesrat-700-11 heruntergeladen werden.

(Quelle: funkmagazin)

 

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