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Schlechte Erfahrungen mit dem Kauf eines Amateurfunkgerätes in Fernost und dem bundesdeutschen Zoll hat ein Funkamateur aus Friedrichshafen gemacht. Der Funkamateur hatte - einer Meldung auf "amateurfunk-forum.de" zufolge - bei dem in Hongkong ansässigen Internet-Händler "mega409shop" ein Amateur-Handfunkgerät des Typs "UV-3R" bestellt. Als er das Gerät beim Zoll abholen wollte, verweigerten die Beamten die Herausgabe u.a. mit der Begründung, dass das Gerät nicht mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet und die Bedienungsanleitung nur in englischer und französischer Sprache vorhanden sei.

Der Funkamateur wandte sich daraufhin an die BNetzA-Außenstelle Reutlingen. Dort - so der Funkamateur - bestätigte man ihm, dass das Gerät aufgrund der fehlenden CE-Kennzeichnung von ihm nicht importiert werden dürfe.

In der Tat ist der Kauf von Funkgeräten im Ausland problematisch, weil der Käufer in solchen Fällen als Importeur bzw. "Inverkehrbringer" angesehen wird. Als solcher muss er sicherstellen, dass das betreffende Gerät den Anforderungen des "Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) entspricht, d.h. es müssen CE-Kennzeichnung, Konformitätsbescheinigung und Angaben über die bestimmungsgemäße Verwendung vorhanden sein. Dies gilt auch für Amateurfunkgeräte. Ausnahmen gibt es lediglich für "nicht im Handel erhältliche" Amateurfunkanlagen; dazu zählen auch Bausätze und selbstgebaute (bzw. "modifizierte") Geräte.

(Quelle: funkmagazin)

 

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