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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und die Bundesnetzagentur (BNetzA) sehen keine Möglichkeit, die Gebühren für Amateurfunk-Prüfungen zu senken.

Dies geht aus einem Gespräch hervor, das der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) mit Behördenvertretern am 27. August 2008 in Bonn führte.

Die Gebühren für die Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses betragen zur Zeit 80 Euro für die Klasse E und 110 Euro für die Klasse A. Hinzu kommen jeweils 70 Euro für die Zuteilung eines Rufzeichens.

Die Behörden vertreten die Auffassung, dass eine Gebührensenkung selbst dann nicht möglich sei, wenn die Amateurfunkverbände die Prüfungen in Eigenregie mit ehrenamtlichen Prüfern durchführen würden. Die Gebühren seien nach wie vor nicht kostendeckend und die Kosten für die Prüfer würden nur einen geringen Teil der tatsächlichen Kosten ausmachen. Eine Kalkulation oder Aufstellung dieser Kosten legten die Behördenverteter dem RTA nicht vor.

Bereits im Jahre 2004 hatte das BMWi beschlossen, die Prüfungsgebühren bis zum Jahre 2008 in drei Stufen anzuheben. Das Ministerium begründete die Gebührenerhöhung damals mit dem mangelnden Kostendeckungsgrad von angeblich nur 15 Prozent. Diesen Kostendeckungsgrad wollte die Behörde bis zum Jahre 2008 verdoppeln.

Schon damals hatte der RTA bemängelt, dass die Begründungen der Behörde zur Kostendeckung "weder offengelegt noch nachvollziehbar" seien. Eine "ordnungsgemäße Kostenkalkulation" erschien dem RTA "sehr fraglich". Eine Statistik über die durch den Amateurfunk verursachten Kosten oder sonstige nachprüfbare Unterlagen hatte die Behörde auch damals nicht vorgelegt.

(Quelle: funkmagazin.de)

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