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Foto: pixelio.de


Funknetz-Störungen und Bussgelder möglich. Wer in den 90er-Jahren ein schnurloses Telefon gekauft hat und es immer noch benutzt, muss sich unter Umständen spätestens am 31. Dezember 2008 von diesem Geraet trennen:

Ab Januar 2009 ist der Betrieb von analogen Funktelefonen der Klassen CT1+ und CT2 verboten.
Wie der NDR in seiner Sendung Markt berichtet, wurde die erste Generation der Schnurlostelefone mit den Funkstandards CT1+ und CT2 ausgeliefert.
Diese sind mittlerweile veraltet; aktuell gilt der Standard DECT. CT1+- und CT2-Telefone sind aber noch vielfach im Einsatz, da sie sich als langlebig erwiesen und relativ strahlungsarm sind. Viele Händler böten sogar noch Telefone mit den auslaufenden Standards an.
Die Bundesnetzagentur empfiehlt, ein CT1+- oder CT2-Telefon möglichst bald stillzulegen und gegen ein neues DECT-Modell auszutauschen. Wegen der veralteten Sende- und Empfangstechnik kann es nämlich zu Störungen im Funknetz kommen. Deshalb erlischt für diese Telefone Ende 2008 die Betriebserlaubnis; die Benutzung ab Januar 2009 stellt einen Verstoss gegen das Telekommunikationsgesetz dar. Der Besitzer des Telefons wird durch Messungen ermittelt und mit einem Bussgeld belegt, das laut Bundesnetzagentur mehr als 1.000 Euro betragen kann.
Ob Sie mit einem Schnurlostelefon nach einem der auslaufenden CT1+- oder CT2-Standards telefonieren, lässt sich zumeist aus der Bedienungsanleitung ersehen. Ansonsten empfiehlt sich ein Anruf bei der Service-Hotline des Herstellers.

(Quelle: Hessenrundspruch 19/08)

 

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