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Aus Anlass des 80-jährigen Jubiläums der USKA hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) im Jahr 2009 die Verwendung der Sonderpräfixe HE8 und HB8 bewilligt.

Inhaber einer Amateurfunkkonzession 1 oder 2 dürfen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 anstelle von HB9 den Sonderpräfix HE8 verwenden. Inhabern einer Amateurfunkkonzession 3 (HB3) wird erlaubt, anstelle von HB3 den Sonderpräfix HB8 zu gebrauchen. Die Jubiläumsrufzeichen dürfen von allen Inhabern einer schweizerischen Amateurfunkkonzession, unabhängig von einer Mitgliedschaft in der USKA verwendet werden. Es ist dafür keine spezielle Konzession erforderlich. Die Jubiläumsrufzeichen sind ausschliesslich in der Schweiz gültig.

Das Bakom weist darauf hin, dass im Sprechfunkverkehr in englischer Sprache leicht Verwechslungen zwischen HE8 und HB8 entstehen können und verlangt deshalb korrektes buchstabieren der Rufzeichen («Hotel Echo Eight» beziehungsweise «Hotel Bravo Eight»).

Das Bundesamt für Kommunikation bewilligte die Verwendung der Sonderpräfixe auf Grund eines entsprechenden Antrages des USKA-Vorstandes. (HB9MQM)

(Info: Thomas, DH5MM)

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