Die behördliche Amateurfunkrufzeichenliste der Bundesnetzagentur ist künftig nicht mehr in gedruckter Form erhältlich. Stattdessen ist sie im Internet über eine Abfragemaske abrufbar. Eingegeben werden kann jedoch nur das zu suchende Rufzeichen. Die Eingabe eines Sternchens (*) dient als Joker, sofern das genaue Rufzeichen nicht bekannt ist.
Hat ein Funkamateur der Veröffentlichung seiner persönlichen Daten gegenüber der Behörde gemäß § 15 Abs. 3 der Amateurfunkverordnung vom 15. Februar 2005 widersprochen, so gibt das Webformular nur sein Rufzeichen, den Namen und die Zeugnisklasse aus. Nicht angezeigt werden aber der Standort bzw. Wohnsitz. Der Link zur Abfragemaske lautet: ans.bundesnetzagentur.de/Amateurfunk. Die Abfrage für Standorte von automatisch arbeitenden Amateurfunkstellen ist derzeit noch in Vorbereitung.
(Quelle: DARC-Homepage)