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In dem am 21. 12. 2022 veröffentlichten Amtsblatt Nr. 24/2022 hat die Bundesnetzagentur dem Antrag des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) entsprochen und alle "befristeten Erlaubnisse" für den Amateurfunkdienst verlängert, deren Gültigkeit am 31. 12. 2022 erloschen wären.

im Detail bedeutet dies:

- Im 160-m-Band darf an Wochenenden in den Bereichen 1850 kHz bis 1890 kHz und von 1890 kHz bis 2000 kHz mit der vollen Sendeleistung der jeweiligen Genehmigungsklasse A (750 W PEP) oder E (100 W PEP) gearbeitet werden. Nur an Wochenenden ist dort auch Contestbetrieb erlaubt.

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