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"Auf Basis der derzeit geltenden Bestimmungen zum Schutz vor Neuinfizierungen kann für einzelne Prüfungsstandorte der Prüfungsbetrieb mit verminderter Anzahl an Teilnehmern je Termin wiederaufgenommen werden" - darüber informiert die Bundesnetzagentur aktuell auf ihrer Webseite.

Wegen der Corona-Pandemie hatte die Behörde den Betrieb von Amateurfunkprüfungen pausiert: "Aufgrund der Situation rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) hatte sich die Bundesnetzagentur dazu entschlossen, alle geplanten Amateurfunkprüfungen abzusagen. Darüber hinaus hatten wir darum gebeten, von Anmeldungen zu Prüfungen abzusehen." Ab sofort könne man, so die BNetzA, wieder Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung einreichen. In einer PDF-Datei gibt die BNetzA auf ihrer Webseite eine Übersicht, an welchen Standorten wieder Prüfungen stattfinden können. Die BNetzA ist darüber hinaus bemüht, an allen üblichen Standorten wieder Prüfungen anzubieten. Für Prüfungsteilnehmer, die bereits eine Einladung erhalten haben, teilt die Behörde folgendes mit: "Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die bereits zu einer Prüfung eingeladen wurden und deren Prüfung abgesagt werden musste, erhalten von uns weitergehende Informationen auf dem Postweg." Abschließend weist die BNetzA darauf hin, dass alle Einladungen zu Amateurfunkprüfungen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie stehen. Darüber berichtet die Behörde auf ihrer Webseite.

(Quelle: DARC-RSP)

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