März
BNetzA: Zulässige Bandbreite bei 70cm-FM-Relais-Funkstellen eingeschränkt
Nun ist es wohl doch amtlich! Bei Verlängerungs-, Änderungs- oder Neubeantragungen einer 70cm-FM-Relais-Funkstelle, darf jetzt die zulässige Bandbreite von 12,5 kHz bei einer 70cm-FM-Relais-Funkstelle nicht mehr überschritten werden! Die Bandbreiten-Reduzierung von 12,5 kHz gilt natürlich auch für die 70cm-FM-Relais-Empfänger. Das würde ja wohl bedeuten, das bei einem 70cm-FM-Relais nur noch ein FM-Hub von 2,5 kHz zulässig ist!
Hierzu aber noch einmal der Passus von der Bundesnetzagentur Aussenstelle Mülheim, der jetzt immer in den neuen Relais-Funkstellen-Genehmigungsurkunden in dem Anschreiben mit drin steht:
Hinweis Bandbreitenreduzierung
Um der technischen Entwicklung im Amateurfunk nachzukommen, wurde auf der letzten Tagung der IARU eine Änderung für das Frequenzraster im 70 cm FM-Relaisbereich beschlossen. Dieser Beschluss beinhaltet eine Bandbreitenreduzierung von 25 KHz auf 12,5 KHz
73 von Bernhard, DL6XB
(Quelle: BB-Rundspruch 12/12)