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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll im Jahre 2012 insgesamt 78,063 Millionen Euro an Gebühren und "sonstigen Entgelten" einnehmen. Das sieht der Bundeshaushaltsplan 2012 vor. Den größten Teil der Einnahmen machen Beiträge nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung aus; sie werden mit 49,245 Millionen Euro veranschlagt. Die Einnahmen durch Gebühren und Beiträge nach TKG sollen 16,981 Millionen Euro betragen. Durch Gebühren und Kosten aus der BEMFV (dazu zählen auch Gebühren für Standortbescheinigungen) sollen 10 Millionen Euro eingenommen werden. Vergleichsweise gering sind die geplanten Einnahmen durch Gebühren nach der Amateurfunkverordnung; sie betragen 140.000 Euro. Einnahmen aus "Amtshandlungen nach dem EMVG und FTEG" sollen mit 800.000 Euro zu Buche schlagen.

Die Einnahmen aus "Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten" sollen im kommenden Jahr 800.000 Euro betragen. (Zum Vergleich: Im Jahre 2010 nahm die Behörde auf diesem Wege 2,63 Millionen Euro ein.)

Auf der Ausgabenseite sind im Haushaltsplan u.a. Kosten für "15 Nutzfahrzeuge (Funkmesswagen)" in Höhe von 546.000 Euro enthalten; für den "Ausbau von Fahrzeugen zu Funkmesswagen" sind 1,18 Millionen Euro vorgesehen. "Messempfänger für das Funkmess- und Ortungssystem FuMOS" schlagen im kommenden Jahr mit 480.000 Euro zu Buche.

Für "Gerichts- und ähnliche Kosten" sind im Haushaltsplan Ausgaben in Höhe von 2,204(!) Millionen Euro vorgesehen. (Zum Vergleich: Im Jahre 2010 waren es 925.000 Euro.) Die voraussichtlichen Kosten für "Sachverständige" sind mit 1,599 Millionen Euro beziffert. Für "Dienstreisen" sieht der Haushaltsplan 3,2 Millionen Euro vor.

Die Gesamteinnahmen der BNetzA sollen im kommenden Jahr 79,142 Millionen Euro betragen. Dem stehen geplante Ausgaben in Höhe von 169,628 Millionen Euro gegenüber.

(Foto: © Andrea Damm / pixelio)
(Quelle: funkmagazin)

 

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