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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat den Entwurf eines geänderten Frequenzbereichszuweisungsplans veröffentlicht.

Im "Frequenzbereichszuweisungsplan" werden die Frequenzbereiche für die Funkdienste und andere Funkanwendungen im Bereich von 9 kHz bis 275 GHz festgelegt. Eine weitere "Fein-Zuteilung" der Frequenzbereiche erfolgt im nachgeordneten "Frequenznutzungsplan".

Für den Jedermannfunk ergeben sich durch die Novellierung des Frequenzbereichszuweisungsplans keine unmittelbaren Änderungen. In einer Fußnote zum Eintrag Nr. 164 (Bereich 26175-27500 kHz) des Entwurfs heißt es unverändert: "Frequenzen aus dem Frequenzbereich 26560-27410 kHz können für CB-Funkanlagen mitgenutzt werden."

Neu ist, dass die Bestimmungen über Frequenznutzungen "in und längs von Leitern" im Entwurf des geänderten Frequenzbereichszuweisungsplans nicht mehr enthalten sind. Diese Bestimmungen - in denen Grenzwerte u.a. für "Powerline Communication" festgelegt sind - sollen künftig Bestandteil einer neuen Funkschutzverordnung (SchuTSEV) werden. Die Grenzwerte sollen künftig nur noch bei Störungen besonders schützenswerter Bereiche verbindlich sein. Dazu zählen neben öffentlichen Telekommunikationsnetzen die Frequenzen des BOS-Funks, des Flugfunks und des Miltärs. Die Frequenzbereiche des Jedermannfunks und des Amateurfunks fallen leider nicht darunter.

Die Änderung des Frequenzbereichszuweisungsplans ist erforderlich geworden, weil Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2007 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.

Der Entwurf des novellierten Frequenzbereichszuweisungsplans kann im Internet unter http://tinyurl.com/6lslq4 heruntergeladen werden. Von den Zuteilungen betroffene Anwender können bis zum 5. September 2008 per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu dem Entwurf Stellung nehmen.

Der Entwurf der "Funkschutzverordnung" ist im Internet unter http://tinyurl.com/6qrav6 zu finden.

(Quelle: funkmagazin)

 

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